Das wichtigste ist sicherlich das erste der 10 Gebote: "Du sollst keine anderen Götter haben neben mir."
Auch die anderen dieser Gebote gibt es (in ähnlicher Form) im Islam. Im Islam haben einige von ihnen allerdings einen verbindlicheren Stellenwert. D.h. daß das Nicht-Einhalten (einiger) dieser Gebote/Gesetze schon auf der Erde strafrechtlich verfolgt wird (z.B. Mord, Ehebruch, Diebstahl, (vereidigte) Lüge, Abfall vom Glauben (in bestimmten Fällen)).
Außerdem kann man hinzufügen, daß der Islam nicht nur den Koran und die Überlieferungen des Propheten Mohammed anerkennt. Daneben erkennt der Islam nämlich auch alle Propheten an, die im Christentum bekannt sind, somit also auch Moses, von dem überliefert wird, daß er die Tafeln mit den 10 Geboten von Gott erhalten hatte (Altes Testament). Allerdings werden die Überlieferungen dieser Propheten nicht als sicher authentisch, sondern als teils von den Menschen verändert angesehen. Daher halten sich die Muslime überwiegend an die ihnen als sicher bekannten Quellen:
- Koran (Offenbart durch den Engel Gabriel an den Propheten Mohammed) - Sunna (Überlieferungen über das Leben des Propheten, aufgeschrieben von Menschen, die zu seiner Zeit lebten, seine Gefährten waren.)
- Ismail (Sohn von Abraham und Hagar) ist der Stammvater der Araber. - Jakob (Sohn von Isaak) ist der Stammvater der Israeliten.
Aus dieser Stammesgeschichte kann eigentlich kein Konfliktpotential hervorgehen. Im Gegenteil, die Tatsache, daß die Muslime und die Juden Mitglieder zwei der drei abrahamitischen Religionen sind, sollte der Grund für eine harmonische Beziehung und Brüderlichkeit sein. Juden, Christen und Muslime eint die gemeinsame Abstammung vom Propheten Abraham (auf dem der Segen und Friede Gottes ruhen möge) und der Glauben an den Einen gemeinsam Gott.
Jesus. Die Muslime glauben daran,
daß Jesus ein Mensch war,
daß er von Maria jungfräulich geboren wurde,
daß er ein Prophet war wie alle anderen Propheten (von Adam über Abraham, Moses und Mohammad),
daß er nicht gekreuzigt, sondern von Gott in den Himmel erhoben wurde,
daß er einige Jahre vor dem Jüngsten Gericht auf die Erde zurückkommen wird, um die letzte Botschaft Gottes, die vom Propheten Mohammad verkündet wurde zu praktizieren (also den Islam).
Der Grund dafür ist, daß die Heirat im Christentum als ein heiliges Sakrament angesehen wird (wie z.B. die Kommunion oder die Beichte). Damit ist die Heirat im Christentum ein Gottesdienst, an dem der Muslim nur zuschauen aber nicht teilnehmen darf.
Ein anderer Fall liegt jedoch bei der standesamtlichen Eheschließung vor. Diese ist ein staatlicher und kein religiöser Akt, an dem man als Trauzeuge teilnehmen darf.
Einzig der Koran ist durch eine nachprüfbar sichere Überlieferungskette im Original erhalten geblieben. Somit wird er als erste Quelle in religiösen Dingen verwendet.
Der Islam betrachtet die Mitglieder anderer Glaubensgemeinschaften nicht als Ungläubige oder Heiden, sondern bezeichnet sie als Andersgläubige und regelt den Umgang mit ihnen auf der Basis des Respekts und der Hochachtung und nicht auf der Basis der Gegnerschaft und Feindschaft.
Der Koran betont, dass auch diese ihren Lohn bei ihrem Herrn bekommen werden. So gewinnt der Muslim auch Respekt für die Werke dieser Andersgläubigen.
"Diejenigen, die glauben und diejenigen, die Juden sind und die Christen und die Sabier, all die, die an Gott und den Jüngsten Tag glauben und Gutes tun, erhalten ihren Lohn bei ihrem Herrn, sie haben nichts zu befürchten und sie werden nicht traurig sein."(Sure2, Vers62).
Auch, wenn der Koran die Unterschiede zwischen den Religionen erwähnt und viele Stellen einen intellektuellen Streit mit den Anhängern dieser Religionen beinhaltet, so verpflichtet er gleichzeitig die Muslime, einen solchen Streit "auf die die beste Art und Weise" zu führen.
"Und streitet mit den Leuten des Buches nur auf die beste Art, mit Ausnahme derer von ihnen, die Unrecht tun. Und sagt: Wir glauben an das, was zu uns herabgesandt und zu euch herabgesandt wurde. Unser Gott und Euer Gott ist einer. Und wir sind ihm ergeben." (Sure29, Vers46)
Dieser Streit soll nicht die Vereinnahmung, die Bevormundung oder die Tyrannisierung der anderen zum Ziel haben, sondern lediglich die Feststellung der eigenen Überzeugung und Standpunkte. "Sprich: O ihr Leute des Buches, kommt her zu einem zwischen uns und euch gleich angenommenen Wort: dass wir Gott allein dienen und ihm nichts beigesellen, und dass wir nicht einander zu Herren nehmen neben Gott. Doch wenn sie sich abkehren, dann sagt: Bezeugt, dass wir Gott ergeben sind." (Sure3, Vers64)
Also der Islam hat überhaupt keine negative Einstellung den Juden gegenüber. Wenn sie aber erlebt haben, dass jemand, der "Muslim" ist, doch so eine Eistellung hat, dann heißt das nicht, dass das vom Islam kommt. Sie müssen dann den einzelnen Fall betrachten. Muslime sind auch nur Menschen und können Fehler machen.
vgl: "Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein" von Herrn Dr. Nadeem Elyas
Quelle: Rundbrief 07/92 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg
Man kann das christliche Erntedankfest mit dem gesamten Monat Ramadan und dem anschließenden Fest zu vergleichen. Der Muslim lernt in diesem Monat durch sein tägliches Fasten die besondere Bedeutung von Gottes Schöpfung und Gnade kennen und genießt die Gaben Gottes sehr intensiv. Zusammen mit den fünf täglichen Gebeten und zusätzlichen Koranrezitationen stellt der gesamten Monat ein sehr intensives religiöses Erlebnis dar.
Im übrigen beginnt jedes der fünf täglichen Gebete mit den Worten "Alhamdu lillahi rabbi al-alamin" = "Wir danken Allah (=Gott), dem Herrn der Welten". Der Muslim bedankt sich hiermit für alle Gaben Gottes, nicht zuletzt für die, Gott bewußt dienen zu dürfen.
Wichtig: Zum guten Umgang gehört allerdings, dass man seinen christlichen, jüdischen und andersgläubigen Mitbürgern zu ihren Festen beglückwünscht und sich mit ihnen freut. Ihre heiligen Feste müssen respektiert werden!
Der Prophet Muhammad ließ z.B. die Christen in Medina ihre religiösen Feste und Zeremonien abhalten. Auch wir müssen diesen Respekt und guten Umgang mit Andersgläubigen pflegen.
Koran (2:256): "Es gibt keinen Zwang in der Religion. ....."
Koran (29:46): "Und streitet mit den Leuten des Buches nur auf die beste Art, mit Ausnahme derer von ihnen, die Unrecht tun. Und sagt: `Wir glauben an das, was zu uns herabgesandt und zu euch herabgesandt wurde. Unser Gott und euer Gott ist einer. Und wir sind Ihm ergeben.`"
Zur Erläuterung:
Mit "Preis dem...", "Wir", "Er" ist jedesmal Allah gemeint, wobei Allah (=Al-lah) wörtlich übersetzt einfach nur "der Gott" bedeutet.
Aufgrund dieses Wunders hat die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem einen sehr hohen Stellenwert für die Muslime. Daß es sich bei der "weit entfernten Moschee" tatsächlich um die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem handelt, ist historisch gesichert.
Die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem ist für die Muslime das dritthöchste Heiligtum nach der Kaaba in Mekka und der Prophetenmoschee in Medina. Nach einem starken Hadith (überliefert von Buchari) haben die Muslime 16 oder 17 Monate in Richtung Jerusalem gebetet, bevor sie durch die Offenbarung (Koran 2: 142-145, 149-150) erfuhren, dass sie nun in Richtung Kaaba beten sollen.
Ibn Madscha und einige andere Überlieferer berichten den folgenden Hadith:"Ein Mädchen kam zum Propheten (s) und berichtete ihm, daß ihr Vater sie gegen ihren Willen an ihren Vetter verheiratet habe. Daraufhin überließ der Prophet (s) ihr die Sache. Sie sagte dann: "Ich bin damit einverstanden, was mein Vater getan hat, aber ich wollte es den Frauen bekannt werden lassen, daß Väter in dieser Sache nicht die Entscheidung haben."
Zur Zeit des Propheten und in der dort wärmeren Umgebungen hieß dies vielleicht, daß der Tote möglichst schnell begraben werden sollte, weil der Verwesungsprozeß schneller einsetzte. Hiervon läßt sich jedoch die von Ihnen genannte Regel nicht ableiten.
Islam ist eine Religion, die großen Wert auf zwischenmenschliche Beziehungen legt. Unsere Beziehungen zu allen Menschen sollten daher von Höflichkeit und Güte geleitet sein. Wer nicht unser Feind ist, hat auch einen Anspruch darauf (Koran 60, 8). Die Teilnahme an Beerdigungen oder Beileidsbekundungen zum Tode eines Menschen sind eine Form der "Güte" (al birr), die allen Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zukommt, solange sie nicht den Islam bekämpft haben. Deswegen dürfen Muslime an Begräbnissen von nicht-muslimischen Verwandten, Freunden und Nachbarn als eine Form von menschlicher Güte und auch aus Höflichkeit teilnehmen. Auch sollte man den Angehörigen seine Anteilnahme aussprechen. So wird berichtet, der Prophet habe einem seiner Gefährten befohlen, seinen nichtmuslimischen Vater zu beerdigen, als er von dessen Tod erfuhr. Es wird auch berichtet, daß der Prophet (a.s.) aufstand und Respekt für eine vorbeigetragene Leiche zeigte. Als ihm seine Gefährten sagten, es handele sich bei dem Verstorbenen um keinen Muslim, sondern eine Jüdin, entgegnete er: "Hatte sie denn keine menschliche Seele?" Das bedeutet, daß eine menschliche Seele im Leben und im Tod geachtet werden muß.
Wir sollten daher zu Beerdigungen unserer nicht-muslimischen Freunde, Kollegen und Nachbarn gehen, ohne aber an deren Totengebeten teilzunehmen. Es ist uns weder gestattet, an nicht-islamischen Gebetsgottesdiensten teilzunehmen, noch für solche Menschen zu beten, die im Zustand des Nichtglaubens starben.
Rundbrief Nr.03/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg.
Es ist allerding erlaubt, die Toten im Sarg zu begraben, wenn es von den Behörden eines Landes so vorgeschrieben wird. Hier in Deutschland gibt es inzwischen sehr viele Orte, an denen man im Einvernehmen mit den Behörden die Toten nach der islamischen Art (also ohne Sarg) begraben darf. Wenn es nicht übermäßig große Umstände macht, soll man die Leiche an einem solchen Ort bestatten.
2. Darf ein Nichtmuslim einen Muslim beerben? Hier ist der gleiche Hadith zu zitieren, der in der obigen Frage genannt ist. Ein Nichtmuslim darf also keinen Muslim beerben. Ein Muslim darf nach dem Tod eine Nichtmuslim kein Erbe vom Nichtmuslim annehmen. Wenn nun der Nichtmuslim den Muslim trotzdem Vermögen zukommen lassen möchte, so hat er die Möglichkeit, ihm dies ZU SEINEN LEBZEITEN zu schenken. Sobald er aber gestorben ist, gilt dies als Erbe und ist deshalb nicht anzunehmen. Wie geht nun aber ein übergetretener Muslim damit um? Wenn seine Eltern Nichtmuslime sind, so sollte er ihnen vorschlagen, ihm das zur Frage stehende Vermögen zu ihren Lebzeiten zu überschreiben. Wenn dies nicht vor ihrem Tod geschieht und er testamentarisch beerbt wird, so darf er das Vermögen nicht behalten, da es Allah verbietet. Er sollte es einer islamischen Institution spenden. Diese Spende ist keine Sakat, sie darf nicht als Ersatz für die Sakat (Pflichabgabe) betrachtet werden.
3. Wie gehen wir als hier in Deutschland lebende Muslime allgemein mit der Erbschaft um? Gerade weil das Erbe durch Allah so genau definiert ist, sollten Muslime sich an die Regeln des Islams halten und einen Notar wenden und ihr Erbe dementsprechend festlegen. Wenn der Muslim dies nicht tut, wird sein Erbe nicht korrekt verteilt.
Hier in Deutschland ist es von der Gesetzgebung her möglich, daß Muslime nach den Bestimmungen des Islam bestattet werden. Es hängt jedoch von der Durchsetzungsfähigkeit der Muslime in den Kommunen ab, inwiefern sich dieses verbriefte Recht auch in die Realität umsetzen läßt. Leider ist es eine Tatsache, daß nicht jede Stadtverwaltung den friedvollen und toleranten Geist ihrer eigenen Verfassung lebt... Aus diesem Grunde sind die islamischen Gräber in Deutschland sehr rar gesät. Ein großer Teil der hier verstorbenen Türken wird in der Türkei bestattet.
Andererseits gibt es sogar islamische Friedhöfe in Deutschland, z. B. in Aachen/Hüls. Ein heißer Tip hierzu: Lesen Sie die Stellungnahme des Vorsitzenden des ZMD, Dr. Nadeem Elyas, anläßlich der Diskussion um eine geplante Einebnung vonmuslimischen Gräbern in Köln im November 1995. In dieser Stellungnahme, die in der Website http://www.islam.de unter der Rubrik "Nachrichten, Mitteilungen" zu finden ist, können Sie alle Details zu diesem Thema nachlesen.
In der Regel wird der sterbende Muslim bis zu seiner letzten Stunde von seiner Familie begleitet. Wie Sie wissen, hat die Familie unter den Muslimen einen anderen (höheren) Stellenwert als dies leider in unserer Gesellschaft üblich geworden ist. Die Familie weicht also nicht nur dem Sterbenden sondern auch schon dem alternden Menschen nicht von der Seite. Es sind jedoch Beobachtungen zu machen, die annehmen lassen, daß dieser Vorzug im Zuge der hier aufwachsenden Generationen nicht aufrecht erhalten werden kann. Dieser Meinung ist zumindest Prof. Dr. Mohammad Hawari, der sich in einer Studie mit dem alternden Muslimen in Europa auseinander gesetzt hat.
Das Waschen des Leichnams ist eine vorgeschriebene islamische Pflicht, die sich aus der Lebensweise des Propheten, Friede sei mit ihm, ableitet. Somit hat jeder Muslim im Sinne der Religionsfreiheit das Recht, gewaschen zu werden, wenn er stirbt. Auch hier gilt jedoch leider, daß die Umsetzung dieses Rechtes nicht überall eingefordert wird. Wenn der Körper des Toten wegen seiner zu großen Versehrtheit keine Waschung zuläßt, wird der Tote selbstverständlich nicht gewaschen.
Was heißen soll, daß man
durch Bücher/Lehre usw. die man zu Lebzeiten geschrieben/gelehrt hat (und die Menschen auch nach dem Ableben
Nutzen daraus ziehen),
durch eine Spende, die weiterhin hilft (Moscheebau usw.) oder
durch eine gute Erziehung seiner Nachkommenschaft
auch nach dem Ableben Belohnung bekommt. Nicht jedoch durch aktive Hilfe der Hinterbliebenen usw.
Zur Frage, ob Trauer überhaupt zulässig ist: "Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm berichtete: "Wir traten mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, beim Schmied Abu Saif, dem Pflegevater des Ibrahim (Sohn des Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm), ein. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, nahm Ibrahim zu sich auf, küßte ihn und atmete seinen Geruch ein. Später traten wir noch mal bei ihm ein, als Ibrahim (im Sterben lag und) seine letzten Atemzüge aufgab. Da begannen die Tränen des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu fließen. Ein Gefährte sagte dann zu ihm: "Weinst du auch, o Gesandter Allahs?" Der Prophet erwiderte: "O Ibn Auf, das gehört zur Barmherzigkeit". Bei einer weiteren Träne fuhr der Prophet fort: "Wahrlich, das Auge tränt, das Herz trauert und wir sprechen nur Worte, die unseren Herrn wohlgefällig sind." (überliefert von Buchari, authentische Überlieferung)
Wir glauben daran, daß jedes Lebewesen, das aus freien Stücken an den einen Gott glaubt, dem Erschaffer allen Seins, und Ihm keine andere Gottheit beigesellt durch die Barmherzigkeit Gottes ins Paradies gelangt. Dem Eintritt ins Paradies geht eventuell eine Bestrafung in der Hölle zuvor (Abbüßen für seine Sünden). Weder im Paradies noch in der Hölle gibt es den Tod. Das Leben wird unendlich sein.
Der Glaube an das Paradies und an die Hölle birgt den Gedanken der Gerechtigkeit Gottes in sich. Das Leben im Diesseits wird als Übergangsphase, als Prüfung angesehen. Die Gerechtigkeit Gottes besteht darin, seine Diener für ihre guten Taten zu belohnen und für die schlechten Taten zu bestrafen. Wir glauben jedoch auch an die Barmherzigkeit Gottes, der die guten Taten zehnfach oder mehr belohnt und die schlechten Taten nur einfach bestraft. Jeder Diener Gottes kann der Strafe der Hölle entgehen, wenn er Gott aufrichtig und reuevoll um Vergebung seiner Fehltritt bittet.
2. Stufe: Die Schwangerschaft zwischen 42 Tagen und 120 Tagen. Hier gibt es verschiedene Meinungen:
- Einige Gelehrten sagen, daß die Abtreibung nur erlaubt ist, wenn ein Arzt bescheinigt, daß die Frau unter der Schwangerschaft leidet. Der Arzt muß Muslim sein. Bei Nichtmuslimen kann man nicht sicher sein, ob der Arzt seine Entscheidung genügend abgewogen hat. Ein Nichtmuslim weiß nichts vom göttlichen Verbot einer Abtreibung, bei der keine Idikationen vorliegen und wird einer Abtreibung unter Umständen schneller und unbedachter zustimmen. - Andere Gelehrte meinen daß diese Stufe identisch mit der 1. Stufe ist.
3. Stufe: Die Schwangerschaft nach mehr als 120 Tagen. Die Abtreibung ist nur erlaubt, wenn die Frau ansonsten sterben müßte. Hier gilt das Motto, daß man lieber den Zweig eines Baumes opfert als den Baum selber. Das Leben der Mutter wird in diesem Zusammenhang über das des Kindes gestellt. Dies ist damit zu begründen daß:
- die Mutter als erwachsene Person in das soziale Leben integriert ist und dort Aufgaben übernimmt, die für die anderen Familienmitglieder sehr wichtig sind (z.B. könnte sie schon Mutter eines anderen Kleinkindes sein). - Das Überleben eines Neugeborenen ist nicht so sicher wie das Weiterleben der Mutter: Zur Zeit des Propheten starben Kleinkinder häufiger als heute an Kinderkrankheiten, da die Medizin nicht so weit entwickelt war. Die Situation hat sich im Laufe der Zeit geändert, so daß dieser Punkt heute in der westlichen Welt nicht mehr den gleichen Stellenwert hat wie früher.
Noch eine Anmerkung:
Aus den Quellen des Islam geht hervor, daß man Kinder nicht aus Armut töten darf, da Allah für ihren Lebensunterhalt sorgt.
Quelle: Deutsche Muslim-Liga, Rundbrief 05/1998.
Was nun die Beschneidung von Knaben beziehungsweise Männern betrifft, so handelt sich dabei um eine Sunna des Propheten Ibrahim (a.s.). Vom Propheten Muhammad (a.s.) wird in sämtlichen authentischen 6 Hadithsammlungen folgender Ausspruch überliefert: "Es gibt 5 Dinge, die zur natürlichen (Hygiene) gehören: Die Entfernung des Schamhaares, die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbartes, die Entfernung des Achselhaars und das Schneiden der Fingernägel."
Nach Imam Abu Hanifah und Imam Malik ist die Beschneidung empfohlen (sunnah mu'akkadah). Nach Imam Schafi'i und Imam Ahmad Ibn Hanbal ist sie verpflichtend (wadschib). Deswegen sollten muslimische Eltern darauf achten, daß ihre männlichen Kinder beschnitten werden, und zwar aus hygienischen Gründen wie auch aus Gründen der prophetischen Tradition.
Die korrekte Art der Beschneidung ist, daß die Vorhaut (qulfah) so entfernt wird, daß die Eichel vollständig frei liegt. Entsprechend der sunna ist es empfohlen, die Beschneidung am siebten Tag nach der Geburt (einschließlich des Geburtstages) vorzunehmen, aber sie kann auch früher oder später erfolgen.
Was nun die Beschneidung im fortgeschritteneren Alter betrifft, also bei Erwachsenen, die zum Islam übertreten, so ist dazu zu bemerken, daß es sich um eine empfohlene Handlung (sunna) und nicht um eine Pflicht handelt. Wenn irgend möglich, sollte man sich beschneiden lassen, weil der Islam der Beschneidung den Vorzug gibt. Anzumerken ist, daß vom Propheten Ibrahim (a.s.) überliefert wird, er habe die Beschneidung im Alter von 80 Jahren vorgenommen.
Muslim wird man durch Aussprechen des islamischen Glaubensbekenntnisses und nicht etwa erst durch die Beschneidung. Angeblich soll es sogar in Deutschland vorgekommen sein, daß man von jemandem, der den Islam annehmen wollte, zunächst eine ärztliche Bescheinigung hinsichtlich einer bereits erfolgten Beschneidung verlangt habe. Das ist natürlich Unsinn, denn wäre die Beschneidung tatsächlich verpflichtend, dann würde eine solche Verpflichtung erst mit Annahme des Islam entstehen und nicht schon vorher.
Folgte man dieser Logik unter Berücksichtigung des oben zitierten Ausspruchs des Propheten, dann wäre zum Beispiel auch die Entfernung von Scham- und Achselhaar zu verifizieren und zu bescheinigen!
Quelle: Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg, Nummer 06/1997.
Für Muslime in deutschen Krankenhäusern ist es wichtig, den Islam und die Krankenpflege in Einklang zu bringen. Um aber eine praktische Arbeitshilfe zu geben, bedarf es noch einige Zeit und Diskussion, um solch einen Pflegestandard zu erstellen.
In der Pflege versucht man ja, die Aktivitäten des täglichen Lebens abzudecken und dem Patienten so weit wie möglich eigene Ressourcen zu gewähren und aufzuzeigen (im Prinzip wie bei der Pflegeplanung).
Wenn man dies auf muslimische Patienten anwenden möchte, ist es erst einmal sehr wichtig, Grundkenntnisse über den Islam zu haben. Des weiteren spielen teilweise kulturelle Bedürfnisse des Einzelnen auch eine wichtige Rolle, um dem Patienten zu einer vertrauten Umgebung zu verhelfen. Fangen wir mit den Pflichten des Muslims an, die ihm im Krankenhaus ganz offensichtlich nicht ohne weiteres möglich sind. Der Muslim verrichtet das Gebet 5mal täglich. Dabei ist es für den Kranken nicht unbedingt nötig, die Form (also die Bewegungsabläufe wie Stehen, Niederwerfen und Sitzen) einzuhalten, da er zumeist oft bettlägerig oder in einer anderen Weise gehandikapt ist, doch sollte es für ihn möglich sein, sich 5mal täglich ca. 5 Minuten mit dem Gebet beschäftigen zu dürfen. Dabei kann man sich am besten direkt mit dem Patienten verständigen, was ihm dabei wichtig erscheint und für das Pflegeteam machbar ist. Viele Patienten sind nicht in der Lage, diesen Wunsch von sich aus zu äußern, so daß es hier zu Mißverständnissen auf beiden Seiten kommt.
Einige konkrete Punkte sind:
Um bei ganz praktischen Sachen zu bleiben, ist es für einen Muslim wichtig, daß er bei der Wahl seiner Mahlzeiten wirklich kein Schweinefleisch bekommt. Vielen Pflegern ist dies geläufig, doch nicht immer sorgt man von vornherein für Abhilfe.
Geben Sie dem Patienten die Möglichkeit, Verwandte mit in seine Pflege einzubeziehen, da die soziale Komponente für einen kranken Muslim eine wichtige Rolle spielt.
Respektieren Sie bei einer Muslima den Scham, sich vor Männern ohne Kopftuch (bzw. ganz ohne Kleidung) nicht zeigen zu wollen, sofern keine medizinische Indikation vorliegt!
Machen Sie dem Patienten verständlich, daß er durch die psychische Zufriedenheit, die er durch das Muslimsein erlangen kann, seine Genesung beschleunigen kann.
Versuchen Sie, den einzelnen Patienten im Gespräch dazu zu bringen, zu erzählen, was für ihn zu seiner Zufriedenheit beiträgt, ohne daß er sich als Muslim geoutet fühlt. Machen Sie ihren Kollegen klar, daß ein Muslim nichts mit den Vorstellungen der Horrornachrichten über diverse sog. "islamische Gruppierungen" zu tun hat.
Diese Auflistung ist natürlich nicht vollständig, gibt aber einen ersten Einblick in die Problematik.
Die Festlegung des Hirntodes als Todeskriterium entspricht unserer Empfehlung und deckt sich mit der Meinung der meisten islamischen Gelehrten. Diese Regelung schützt die Würde der Verstorbenen und gibt sowohl den Angehörigen als auch dem medizinischen Personal faßbare gesetzliche Sicherheit.
Die Einbeziehung der Angehörigen in den Entscheidungsprozeß halten auch wir für unerläßlich. Wir hoffen, daß mit dieser neuen gesetzlichen Regelung der bedrohliche Engpaß bei der Organtransplantation überwunden wird.
Aus islamischer Sicht gilt die Organspende als eine hochangesehene und verdienstvolle Tat, die dem Gottesdienst nahe kommt.
Der Großmufti von Ägypten hat vor kurzem seine sterbliche Hülle für Zwecke der Organverpflanzung vermacht. Der Zentralrat wird sich dafür einsetzen, daß auch die hier lebenden Muslime diesem Beispiel folgen. Durch diese Bemühung hoffen wir dazu beizutragen, daß die Not vieler Leidenden in unserem Land gemindert wird.
Diese HygieneVorschriften stammen aus der Sunna (d.h. was der Prophet gesagt, getan, verboten oder schillschweigend geduldet hat), welcher ein reicher Fundus neben dem Wort Gottes (Koran) für die Muslime darstellt.
Einige Gelehrte sind der Meinung, dass die Verwendung von Verhütungsmittel, um dauerhaft kinderlos zu bleiben nicht erlaubt ist. Keine Kinder zu bekommen, sollte eine vorübergehende Situation sein, die während schwierigen Zeiten wie Studium o.ä. erlaubt ist, jedoch immer nur zeitlich begrenzt bleiben muss. Wenn Allah einem die Möglichkeit geschenkt hat, Kinder zu bekommen, sollte der Muslim dieses Geschenk Allahs auch annehmen und vor allem nicht aus egoistischen Beweggründen vom Nachwuchsplänen abkommen.
Nicht erlaubt ist hingegen die Sterilisation
Der Übertritt auf privater Ebene ist der erste und wichtigste Schritt. Voraussetzung ist, daß man sich intensiv mit dem Islam beschäftigt hat. Man sollte nach allem fragen, was nicht verständlich ist. Auch sollte man versuchen, neue Bekanntschaften zu Muslimen zu schließen, die regelmäßig eine Moschee und islamische Veranstaltungen besuchen. Auf diese Weise gelangt man, so Allah will, zu der tiefen Überzeugung, daß der Übertritt zum Islam der einzig wahre Weg sein kann. Der Übertritt soll ein Schritt des Herzens und der tiefsten Überzeugung sein. Kein Mensch kann dazu gezwungen werden, wie es auch im Koran heißt: "Es gibt keinen Zwang in der Religion".
Gesellschaftlich sieht der Übertritt zum Islam so aus: Man spricht vor zwei Zeugen das Glaubensbekenntnis (die Schahada), es lautet: "Ich bezeuge, daß es keine Gottheit außer Allah gibt und daß Muhammad Allahs Diener und Gesandter ist."
Wenn man den Koran liest, sieht man die geschriebenen Worte und kann in seinem eigenen Tempo lesen und verstehen. Lesen ermöglicht es auch, bestimmte Passagen zu betonen oder zurückzukehren, um sie erneut zu lesen und zu überdenken.
Wenn man jedoch den Koran hört, hört man die rezitierten Worte und kann auf die Artikulation und die Töne des Vortragenden achten.
Zudem kann das Hören des Korans ein emotionaleres Erlebnis sein, besonders wenn man es in der Gruppe tut.
Insgesamt sind Lesen und Hören des Korans jedoch beides gültige und wichtige Wege, um das Wort Allahs zu verstehen und sich mit ihm zu verbinden.
Es gilt die Faustformel: für jeden Gelesenen Buchstaben, gibt es 10 Hassanaat. Das zeigt, dass das Lesen wesentlich mehr Lohn ergibt als nur zu hören. Obwohl es für das Hören auch einen Lohn gibt, nur der ist wesenlich geringer.
Daüber hinaus, wenn man die Suraat AL-Ikhlas drei mal liest, ist es so als hätte man den Koran komplett durchgelesen.
Aus diesem Hadith wird abgeleitet, daß Männer und Frauen gleichwertig sind und in allen Bereichen gleich behandelt werden müssen und von Allah für ihre Taten gleich belohnt werden. In den Bereichen, in denen eine unterschiedliche Behandlung gesondert von Allah oder seinen Gesandten Muhammad (Friede sei mit ihm) vorgeschrieben wurde, liegen Begründungen vor, die einleuchtend sind und meist aus den unterschiedlichen physischen Eigenschaften der Geschlechter resultieren, denn Gleichbehandlung ist nicht immer Gleichberechtigung! Durch den differenzierten Umgang des Islam mit diesem Thema sollen vor allem die Rechte der Frau gesichert werden.
Für die Frau als Gattin gibt es einen berühmten Ausspruch des Propheten (Friede sei mit ihm): "Der beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt". Also ist ein korrektes Verhalten und der Respekt des Ehemannes gegenüber seiner Frau so wichtig, daß dies über den wahren Glauben entscheidet. Es gibt unzählige Beispiele aus den Regeln des Islam, die zeigen, daß die Frau nicht benachteiligt, sondern sogar teilweise bevorzugt wird. Hier nur ein kleines Beispiel: Das Geld, was die Frau erwirbt darf diese für sich behalten - weder ihr Mann noch ihre Familie haben ein Anrecht darauf. Im Gegensatz dazu MUSS der Mann für den Lebensunterhalt seiner Familie sorgen, das Geld, was er verdient gehört nicht ihm allein.
Viele Nichtmuslime haben leider eine falsche Ansicht über den Islam, wobei die Medien einen großen Teil dazu beigetragen haben. Es ist wichtig, zwischen dem, was der Islam sagt und dem was manche Muslime tun bzw. was sich in den Medien gut verkaufen läßt, zu differenzieren. Da diese Unterscheidung in den Massenmedien oft bewußt weggelassen wird, empfehlen wir, selbst ein gutes Beispiel zu sein und den Sinn der Ver- bzw. Gebote im Islam zu verstehen und zu erklären. Denn jedes Ver-/Gebot ist ein Baustein für die Vollkommenheit der Religion. Mann kann kein Ver-/Gebot losgelöst vom Ganzen betrachten und sich ein Urteil bilden.
Ein persönlicher Kontakt der Nichtmuslimen zu muslimischen Frauen ist sehr hilfreich, weil hierbei Probleme und Fragen direkt angesprochen werden und Vorurteile abgebaut werden können. Sicher gibt es auch eine Moschee in Ihrer Nähe, die Führungen oder ähnliches anbieten!
Zuletzt sei gesagt, daß es nicht alleine die Aufgabe der Muslime ist, sich gegen die Frauenbeschneidung einzusetzen. Es handelt sich hierbei ja keineswegs um ein Erscheinung, die nur im islamischen Raum zu beobachten ist: man findet sie sowohl bei afrikanisch-animistischen, als auch bei afrikanisch-christlichen und jüdischen Stämmen. Wir müssen uns also gemeinsam dieser Aufgabe stellen.
Bei der Entbindung einer schwangeren Frau genügt die Aussage einer Frau (im Allgemeinen ist es die Ärztin oder die Hebamme). Beim Ehebruch muß die Aussage von mindestens vier Männern vorliegen, weil das Strafmaß hierfür sehr hoch ist. Bei Zeugenschaft für geschäftliche Verträge o. ä. muß man zwei Männer als Zeugen haben oder einen Mann und zwei Frauen, allerdings braucht nur eine Frau auszusagen, die zweite Frau ist nur da, um auf die Richtigkeit der Aussage der ersten Frau zu achten und um sie eventuell zu verbessern. Für die Zeugenaussage vor Gericht gibt es keine allgemeine Regel, es wird vielmehr - wie es in den (oben genannten) Beispielen beschrieben wird - differenziert.
In bestimmten Fällen ist selbstverständlich die Aussage einer Frau alleine zu berücksichtigen, wenn sie beispielsweise alleinige Zeugin eines Mordes o.ä gewesen ist. Wichtig ist zu erkennen, daß der Islam mit der o. g. Differenzierung keinen Werteunterschied zwischen der Frau und dem Mann macht, was dem Islam in diesem Zusammenhang oft unwissenderweise vorgeworfen wird. Wäre dies der Fall, so gäbe es im Islam die allgemeine Regel "Die Aussage von zwei Frauen ist immer so viel Wert wie die Aussage eines Mannes", was aber nicht der Fall ist. Hinweis: Zur praktischen Anwendung dieser Regelung in der islamischen Reschtsgeschichte siehe Anwar Ahmad Qadri: Islamic Jurisprudence in the Modern Word, Lahore 1981.
Das Betrachten pornographischen Materials ist ebenfalls verboten. Hier ist die Begründung allerdings eine andere: Verbreitung pornographischer Darstellungen (Zeitschrift, Fernsehen, Video, Internet) schafft einen großen Markt, in dessen Sog viele Frauen dazu verleitet werden, gegen Bezahlung Ihre Intimsphäre einer großen Öffentlichkeit preiszugeben. Diese Situation will der Islam verhindern, weshalb schon die Betrachtung pornographischen Materials verboten ist.
Unterschied zwischen Kreditgabe und Aktienkauf: Bei einem Kredit müssen in jedem Fall Zinsen in bestimmter Höhe an den Geldgeber gezahlt werden, egal ob ein Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wurde. Bei Aktienbeteiligungen ist der Geldgeber direkt am jeweiligen Geschäft beteiligt, muß also auch damit rechnen, sein Geld zu verlieren. Aber auch beim Kauf von Aktien muß man differenzieren.
Quelle: DML Rundbrief für Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.
Da die meisten Banken nicht nur aus dieser Sparte ihren Umsatz erbringen, sagt eine Minderheit der Gelehrten, daß man die Dividende nicht annehmen darf (bei Unterstellung das dies der Zinsanteil ist und das der somit ausgenommen wird) aber an der Zu- und Abnahme der Aktien sich beteiligen kann.
Quellen: Nach bestem Wissen und Gewissen versucht, Ihre Fragen zu beantworten: - Scheich Metwalli Mousa (aqida) - Dipl. Ing. Hassan Swaid (Fiqh) - Imgard Pinn M.A. (politische Fragen) - Osama Momen (Fiqh, allgemeine juristische Fragen) - Usama Elyas (allgemeine Fragen) - Ulli Fatima Aischa (Religionsübertritt) - UmmAiman H. Mazyek (Interreligiöses und Verantwortliche Verteilerin)