Hausordnung

HAUSORDNUNG DER MOSCHEE

Vorwort

Die Moschee ist ein Gotteshaus und zugleich eine öffentliche islamische Einrichtung, deren Eintritt gutes Verhalten und gute Manieren voraussetzt.

Ziel unserer Moschee ist es, das Zusammenleben zu fördern, sowie Bildung und Erziehung für alle Besucher zu ermöglichen. Dieses Ziel können wir nur erreichen, indem wir uns gegenseitig mit Respekt begegnen und die Würde jedes Einzelnen bewahren. Jeder Besucher hat das Recht, respektvoll und verständnisvoll behandelt zu werden. Zudem ist jeder von uns zur Rücksichtnahme gegenüber den anderen verpflichtet. Ebenso stellt die gegenseitige Hilfe und Unterstützung Teil unserer Verhaltensregeln dar. Die Bestimmung von Richtlinien und Verpflichtungen zur Regelung menschlicher Beziehungen ist eine Notwendigkeit. Dieser Sachverhalt ist allen beteiligten bekannt und wird einheitlich angenommen. Aus diesem Grund werden besagte Regeln und Verpflichtungen in der vorliegenden Hausordnung in den Fokus gerückt.

Im Falle einer Missachtung dieser Regeln werden wir uns gezwungen sehen, die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen.

( I )

  • Jeder Muslim, der in Bergheim und den umliegenden Ortschaften wohnhaft ist und ein festes Einkommen bezieht, ist zur Mitwirkung für die Einhaltung der Aktivitäten der Moschee verpflichtet.
  • Im Falle eines Unfalls liegt die Verantwortung bei der Person, die die Moschee betritt, und nicht bei dem Moscheeausschuss.
  • Das Abstellen von Fahrrädern und Motorrädern auf der Mauer der Moschee bzw. am Eingangstor ist nicht gestattet. Diese müssen an dem dafür vorgesehenen Bereich abgestellt werden. Die Einhaltung der Parkplatzordnung ist ebenso obligatorisch.
  • Die Moscheebesucher verpflichten sich zum gegenseitigen Respekt innerhalb der Räumlichkeiten der Moschee. Aus Respekt für die Heiligkeit des Ortes werden Versammlungen verboten.
  • Jegliche Werbung bzw. Anzeige innerhalb der Räumlichkeiten der Moschee ist ohne Zustimmung der Ausschussmitglieder nicht gestattet.
  • Das Sammeln von Spenden in der Moschee ist ohne Genehmigung des Ausschusses nicht gestattet.
  • Die Erstellung von Aufnahmen und Bildern innerhalb der Moschee ist ohne entsprechende Genehmigung nicht gestattet.
  • Jegliche Person, die eine beleidigende Aussage oder einen Vandalismusakt innerhalb der Moschee begeht, muss für die Kosten der entstandenen Schäden aufkommen.
  • Das Erteilen von Kursen und das Organisieren von Versammlungen innerhalb der Moschee ist ohne vorherige Zustimmung des Ausschusses nicht gestattet.
  • Die Einmischung in die Angelegenheiten der Moschee ist den Moscheebesuchern nicht gestattet. Ebenso wird die Abgabe von Erklärungen bzw. die Begehung von Akten, die Chaos und Aufruhr unter den Anwesenden verursachen könnten, verboten.
  • Sollte ein Besucher etwas gemerkt haben oder ein Anliegen bzgl. der Moschee haben, so wird er gebeten, sich mit dem Verwaltungsbüro in Verbindung zu setzen.
  • Der Moscheeausschuss behält sich das Recht vor, jeglicher Person den Zutritt zu verwehren bzw. aus den Räumlichkeiten zu weisen, die eine Gefahr für die Gemeinschaft darstellt.
  • Gern können Sie jegliche Vorschläge bzw. Ideen, die dem Interesse der Moschee und Gemeinschaft dienen, an die Mitglieder des Ausschusses richten.
  • Das Halten von Predigten und der Ruf zum islamischen Glauben innerhalb der Moschee sind ohne Erlaubnis des Moscheeausschusses nicht gestattet.
  • Die Moscheebesucher, die einen kurzen Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Moschee verbringen werden aufgefordert, die erforderlichen Unterlagen bei dem Ausschuss zwecks Regelung ihrer Angelegenheiten während der Aufenthaltsdauer vorzulegen.
  • Der An- und Verkauf auf dem Moscheehof ist nicht gestattet.

 

( II )

  • Ruhe und Ordnung innerhalb der Moschee bewahren, insbesondere während der Verrichtung des Gebets, damit die Anwesenden ihr Gebet in Demut verrichten können.
  • Das Rauchen inner- und außerhalb des Moscheehofs ist nicht gestattet.
  • Still sein und Mobilgeräte innerhalb des Gebetsraums ausschalten.
  • Essen und Trinken sind im Gebetsraum nicht gestattet. Dies gilt auch für das Betreten des Raums mit Schuhen bzw. mit unsauberen Socken.
  • Das Tragen von adäquater Kleidung entsprechend den Vorschriften des Islams ist obligatorisch.
  • Darauf achten, dass die Moschee sauber bleibt. Dies gilt auch für die Toiletten und die Waschräume, sowie für das Zurücklegen der Waschutensilien auf ihrem Platz nach jedem Gebrauch.
  • Das obere Geschoss ist für Frauen reserviert. Männern ist der Zutritt ohne Erlaubnis nicht gestattet.
  • Der Parkplatz gegenüber dem Eingang für Frauen ist ausschließlich für diese reserviert.
  • Darauf achten, dass sämtliche Sachen, die sich innerhalb der Moschee befinden, intakt bleiben (inkl. Möbelstücke, Bücher, etc.). Das Mitnehmen von Sachen, die Eigentum der Moschee sind, ist nicht gestattet.
  • Sämtliche in der Moschee gefundene Gegenstände müssen dem Verwaltungsbüro ausgehändigt werden.
  • Die Durchführung von Aktivitäten bzw. das Aufhängen von Plakaten und das Verteilen von Werbematerialien mit dem Siegel der Moschee inner- und außerhalb der Moschee sind ohne entsprechende Genehmigung der Büromitglieder nicht gestattet.
  • Aus gesetzlichen Gründen dürfen Kinder die Räumlichkeiten der Moschee ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten nicht verlassen. Die Verantwortung für die Kinder innerhalb der Räumlichkeiten der Moschee liegt bei deren Eltern.
  • Das Blicken durch die Fenster bzw. das Werfen von Gegenständen durch die Fenster ist nicht gestattet.
  • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen zur Moschee ist strengstens untersagt.
  • Darauf achten, dass die Waschräume vollkommen sauber bleiben und die Badelatschen nach jedem Gebrauch an ihren dafür vorgesehenen Platz zurücklegen. Wasser verantwortungsvoll nutzen.

 

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