Ehe und Familie

Verlobung

Der Islam kennt die Verlobung. In dieser Phase dürfen sich die Verlobten in der Öffentlichkeit oder in der Gegenwart dritter treffen und über ihre Lebensplanung usw. sprechen. Diese Phase dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und mehr über die Denkweise und Art des zukünftigen Lebenspartner zu erfahren. Die Verlobten sollten sich jedoch nicht über zu intime Dinge unterhalten, hiermit müssen sie bis zu ihrer Ehe warten.

Islamische Trauung in Deutschland

Zu einer islamischen Trauung in Deutschland gehört:

1. Die Eheschließung muß standesamtlich durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, bestimmte typisch islamische Klauseln der Ehe bei
einem Notar in Form eines Ehevertrages festzulegen (z.B. Morgengabe, islamische Erziehung der Kinder oder islamisches Erbrecht).

2. Man sollte zusätzlich noch eine islamische Eheschließung in der Moschee durchführen. Maßgebend ist aber die standesamtliche Heirat, da nur sie den Schutz der Ehe durch das hier gültige Gesetz garantiert. Die islamische Eheschließung in der Moschee besteht aus dem gegenseitigen Ja-Wort der beiden Eheanwärter und die Einigung auf eine Morgengabe vor mindestens zwei Zeugen. Danach muß die Ehe öffentlich verkündet werden. Die Ehe ist nicht zeitlich begrenzt. Dies ist die Definition der islamischen Eheschließung, wenn man sich nur auf das absolut wesentliche beschränkt.

Wie steht der Islam zur Adoption?

Aus dem Koran geht das Verbot der gesetzlichen Adoption hervor. Mit Adoption ist hier die Annahme eines nicht-leiblichen Kindes, deren Eltern noch leben. Auch die Adoption eines Kindes dessen Eltern bereits verstorben sind ist nicht erlaubt.

Folgende Stelle bafaßt sich mit diesem Thema: (Übersetzung des Koran Adel Theodor Khoury) [33, 4]: "(..) Und Er hat eure Adoptivsöhne nicht wirklich zu euren Söhnen gemacht. Das ist eure Rede aus eurem Munde. Aber Gott sagt die Wahrheit, und Er führt den (rechten) Weg. [33:5] Nennt sie nach ihren Vätern. Das ist gerechter in den Augen Gottes. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann gelten sie als eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge." Das bedeutet, daß Allah die Kinder, die von Menschen als adoptiert angesehen werden, nicht als deren Kinder ansieht. Damit dürfen wir dies auch nicht tun.

Die Sunna liefert weitere Informationen zu diesem Thema. Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) hat selbst vor seiner Entsendung als Prophet einen Jungen Namens Zaid adoptiert, dessen Eltern lebten. Als Allah die Adoption verbot, deklarierte der Prophet Zaid als Sohn seines natürlichen Vaters also nicht als seinen eigenen Sohn. Um alle Zweifel über die nun nicht mehr väterliche Beziehung zu Zaid zu beheben, heiratet der Prophet (Friede sei mit ihm) die geschiedene Frau Zaids, was er als sein Schwiegervater nicht hätte machen können. Der Prophet wollte damit zeigen, daß die Adoption verboten ist, man zwar Pflegekinder nehmen kann, diese jedoch niemals den rechtlichen und gesellschaftlichen Status eines leiblichen Kindes erhalten dürfen.

Über den Grund für dieses Verbot kann nun spekuliert werden. Die Adoption wird als eine Verfälschung der natürlichen Ordnung angesehen. Das heißt, daß die Adoption die Familienordnung durcheinanderbringt. Dem Adoptivkind (ob Junge oder Mädchen) wird der vertraute Zugang zu Familienangehörigen des anderen Geschlechts ermöglicht, den er/sie nicht haben darf.

Hinzu kommen mögliche Streitigkeiten hinsichtlich des Erbes. Das Adoptivkind bekäme, falls die Adoption erlaubt wäre, einen festgelegten Anteil des Erbes und nimmt damit den rechtmäßigen Erben der Eltern einen Teil des Erbes, der ihnen zusteht, weg. Daß dies oft genug zu Streit führen kann, kann man sich vorstellen.

Zustimmung der Frau zur Heirat

Es ist das Recht der Frau, die Entscheidung über eine Heirat zu treffen, und ihr Vater oder Vormund darf sich nicht über ihre Einwände oder ihre Wünsche hinwegsetzen. Der Prophet (s) hat gesagt: "Eine Frau, die schon einmal verheiratet war, hat mehr Verfügungsrecht über sich als ihr Vormund, und die Erlaubnis einer Jungfrau muß von ihr ersucht werden, und ihre Erlaubnis ist ihr Schweigen." (Überliefert von Buchari und Muslim - also eine gesicherte Überlieferung).

Ibn Madscha und einige andere Überlieferer berichten den folgenden Hadith:"Ein Mädchen kam zum Propheten (s) und berichtete ihm, daß ihr Vater sie gegen ihren Willen an ihren Vetter verheiratet habe. Daraufhin überließ der Prophet (s) ihr die Sache. Sie sagte dann: "Ich bin damit einverstanden, was mein Vater getan hat, aber ich wollte es den Frauen bekannt werden lassen, daß Väter in dieser Sache nicht die Entscheidung haben."

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